Gemeinsam stark für soziale Projekte
Im August 2017 rief Philip Dean Kruk-De la Cruz die Glattbacher Stiftung ins Leben. Damit erweitert er seine bereits international bestehenden sozialen Projekte nun auch auf die heimatliche Region. Schwerpunkt der Stiftung ist die Förderung des Gemeinwohls durch Maßnahmen und Projekte in den verschiedensten Ausprägungen.
2017 wurde die Glattbacher Stiftung von der Regierung von Unterfranken genehmigt und unterliegt deren Stiftungsaufsicht. Es handelt sich um eine rechtsfähige öffentliche Stiftung bürgerlichen Rechts. Seit 2018 ist die Glattbacher Stiftung Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke und erfüllt damit die satzungsgemäßen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO. Die Glattbacher Stiftung wurde vom Finanzamt Aschaffenburg, StNr. 204/108/80718, mit Bescheid vom 04.09.2017 nach § 60a AO gesondert festgestellt.
2017 wurde die Glattbacher Stiftung von der Regierung von Unterfranken genehmigt und unterliegt deren Stiftungsaufsicht. Es handelt sich um eine rechtsfähige öffentliche Stiftung bürgerlichen Rechts. Seit 2018 ist die Glattbacher Stiftung Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke und erfüllt damit die satzungsgemäßen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO. Die Glattbacher Stiftung wurde vom Finanzamt Aschaffenburg, StNr. 204/108/80718, mit Bescheid vom 04.09.2017 nach § 60a AO gesondert festgestellt.