Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung und Förderung von Vorhaben, Maßnahmen, Initiativen und Projekten, die
- mildtätige Zwecke verfolgen
- Jugendliche in Bildung, Erziehung und Integration unterstützen
- in der Altenhilfe und Familienhilfe die Notlagen mildert
- die Förderung der Kranken durch notwendige Hilfe ergänzt
- das Gesundheitswesen und neue Heilformen fördert
- die Umwelt und Natur schützt
- der Völkerverständigung dient
- die Vielfalt im kulturellen Angebot steigert und Kunst größeren Bevölkerungskreisen zugänglich macht
Die Stiftung ist insbesondere dort tätig, wo die staatliche Förderung nicht oder nur beschränkt wirksam wird. Der finanzielle Zuschuss erfolgt demnach nachrangig zu öffentlichen Mitteln.